Ingenieurvermessungen
Ingenieurvermessungen sind ein Bereich der Geodäsie, der sich auf die Vermessung und Überwachung von Bauprojekten konzentriert. Dabei werden hochgenaue Messungen durchgeführt, um Daten für Planung, Bau und Überwachung von Ingenieurbauten wie Brücken, Straßen, Tunneln, Gebäuden und anderen Infrastrukturprojekten zu liefern.
Entwurfsvermessung / Lage- und Höhenplan
Die Entwurfsvermessung dient zur Planung und für den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen. Das Ergebnis der Entwurfsvermessung ist ein Lage- und Höhenplan, der die jeweilige Geländesituation eindeutig darstellt.
Im vermessungstechnischen Lage- und Höhenplan werden die örtlichen Verhältnisse messtechnisch in Lage und Höhe erfasst. Es erfolgt eine Aufmessung der wesentlichen topografischen Elemente wie zum Beispiel Straßen, Gebäuden, Einfriedungen und Tageszeichen von Leitungssystemen.
- Lage- und Höhenplan
Der Umfang der zu erfassenden Details wird je nach Kundenwünschen oder gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Zusätzliche Fremddaten, wie zum Beispiel Leitungen oder Grundstücksgrenzen aus der automatisierten Liegenschaftskarte können ebenso in diese Pläne eingearbeitet werden.
Lageplan zum Bauantrag gemäß §9 DVOSächsBO
Der Lageplan zum Bauantrag ist einer der wichtigsten Grundlagen im Baugenehmigungsverfahren. Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) schreibt vor, dass der Lageplan bei schwierigen Grundstücks-, Gebäude- oder Grenzverhältnissen von besonderen Sachverständigen angefertigt werden muss.
Nach der Planung des Bauvorhabens, für die der Architekt verantwortlich ist, wird dieses anhand der Bauzeichnungen in den Lageplan übertragen. Der Lageplan zum Bauantrag enthält neben dem darstellenden noch einen schriftlichen Teil sowie den Nachweis der Abstandsflächenberechnung.
Wir beraten Sie gern und erstellen für Ihre Bauvorlagen den Lageplan zum Bauantrag, einschließlich der Formulare für den schriftlichen Teil.
- Lageplan zum Bauantrag gemäß §9 DVOSächsBO
Bauvermessung / baubegleitende Vermessung
Während und im Vorfeld der Bauausführung sind eine Vielzahl von Vermessungsleistungen am Projekt notwendig. Wir bitten Ihnen hierzu alle Leistungen, von der Grobabsteckung zum Erdaushub, Achsabsteckungen und Höhenvermessung (Schaffung von Meterrissen) während der laufenden Bauausführung bis hin zu Kontroll- und Überwachungsmessungen zur fortgehenden Überprüfung des Baufortschrittes.
Mit uns erhalten Sie alle diese Leistungen aus einer Hand.
- Bauvermessung / baubegleitende Vermessung
Deformations- / Setzungs- und Überwachungsmessungen
Eine mögliche Setzung oder Verschiebung eines Gebäudes, einer Brücke, einer Staumauer oder einer Straßentrasse kann durch eine Deformations- oder Setzungsmessung ermittelt werden. Deformationen entstehen häufig bei Bauwerken, die größeren Belastungsschwankungen unterliegen.
Mit der Hilfe von Messungen über einen längeren Zeitraum können wir für Sie so die Veränderungen an der Baugeometrie genau bestimmt werden. Daraus könnten mögliche Sanierungs- oder Schutzmaßnahemen abgeleitet werden.
- Setzungsmessungen
Gebäudeinnenaufnahme
Die Gebäudeinnenaufnahme ist die Vermessung von Gebäuden als Grundlage zur Planung oder Bestandsaufnahme. Es werden in der Regel Grundrisse, Horizontalschnitte und Fassadenansichten erstellt.
Die Ergebnisse der Gebäudeinnenaufnahem dienen meist als Grundlage für ein Facility Management oder zur Erstellung für weitere Flächenermittlungsverfahren.
- Gebäudeinnenaufnahme
Wohnflächenermittlung
Die Wohnfläche spielt im Rahmen der Vermietung und wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie eine große Rolle. Sie wird zum Beispiel als Grundlage für den Mietpreis herangezogen.
Sie setzt sich nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) aus der Summe der Grundflächen aller Räume zusammen, die zu einer Wohnung gehören.
- Gebäudeinnenaufnahme
Mietflächenermittlung / Verkaufsflächenermittlung
Die Wohnfläche spielt im Rahmen der Vermietung und wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie eine große Rolle. Sie wird zum Beispiel als Grundlage für den Mietpreis herangezogen.
Sie setzt sich nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) aus der Summe der Grundflächen aller Räume zusammen, die zu einer Wohnung gehören.
- Gebäudeinnenaufnahme