Willkommen beim Vermessungsbüro Pippig und Evermann aus Freital.
Wir als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind hochqualifizierte Experten des Vermessungswesens. Als staatlich beliehene Freiberufler mit Beurkundungsrecht sind wir für Tatbestände, die am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt werden, zuständig. In Sachsen wirken wir als Vermessungsstelle an der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der Liegenschaftsvermessung, Ingenieurvermessung sowie der Wertermittlung für Zwecke der Raumplanung und der städtebaulichen Entwicklung mit.
Basis der kontinuierlichen Entwicklung ist einerseits die Vielseitigkeit des Büros, anderenseits die Präzision bei der Bearbeitung anstehender Aufgaben, in den Bereichen Vermessungsarbeit und Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Öffentliche Stellen im Bereich von Straßen-, Hoch- und Ingenieurbau, Energie- und Verkehrsunternehmen gehören ebenso wie Investoren, private Bauherren, Ingenieurbüros und Planungsbüros zu unseren Auftraggebern.
Unsere Leistungen im Überblick
Zerlegung von Flurstücken
Wollen Sie aus einem vorhandenen Grundstück ein Baugrundstück abteilen oder einen Teil eines Grundstücks verkaufen oder veräußern?
Gebäudeaufnahmen
Das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz (§6(3) SächsVermKatG) fordert vom Bauherrn die amtliche Einmessung eines neu errichteten bzw. in seinem Grundriss veränderten Gebäudes.
Grenzwiederherstellungen
Ist der Verlauf Ihrer Flurstücksgrenze unklar bzw. wollen Sie die Lagerichtigkeit dieser überprüfen? Dann benötigen Sie eine Grenzwiederherstellung.
Absteckungen / Bauvermessung
Während und im Vorfeld der Bauausführung sind eine Vielzahl von Vermessungsleistungen am Projekt notwendig.
Lagepläne zum Bauantrag
gemäß §9 DVOSächsBO
Der Lageplan zum Bauantrag ist einer der wichtigsten Grundlagen im Baugenehmigungsverfahren.
Entwurfsvermessung
Lage- und Höhenpläne
Die Entwurfsvermessung dient zur Planung und für den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
Wohnflächenermittlungen
Die Wohnfläche spielt im Rahmen der Vermietung und wirtschaftlichen Verwertung einer Immobilie eine große Rolle.
Immobilienbewertung
Grundbesitz wird in der heutigen Zeit als ein hohes Gut angesehen. Im besonderen Fällen ist es daher von großer Bedeutung den reellen Wert auf dem Immobilienmarkt zu kennen.
Erstellung von Gutachten
Ein Gutachten wird immer dann benötigt, wenn zur Beurteilung eines speziellen Sachverhaltes eine verbindliche Aussage eines Sachverständigen notwendig ist.
Katastervermessungen an langgestrecken Anlagen
Katastervermessungen an langgestreckter Anlagen dienen zur Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder von Veränderung.
Bodenordnung, Flurbereinigung
Vermessung Verfahrensumring, Abmarkung von Gewannen und Flurstücken, Ortslagenverhandlungen
Aktuelle Projekte
Einblicke in unsere Arbeit.
Bekanntgaben
Gemäß §27a der Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind der Inhalt von behördlichen öffentlichen Bekanntmachungen auch auf der Internetseite der Behörde zugänglich zu machen.
Im Folgenden finden Sie daher unsere öffentliche Bekanntmachungen für aktuelle hoheitliche Katastervermessungen
Zum Unternehmen
Gesellschafter
Herr Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pippig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pippig
Herr Dipl.-Ing. (FH) Matthias Evermann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Dipl.-Ing. (FH) Matthias Evermann
unser Team
Unser Team qualifizierter Mitarbeiter ist durch seine rechtliche und fachliche Ausbildung in der Lage, in beratender sowie ausführender Funktion problemorientierte Lösungen anzubieten, diese messtechnisch zu planen, zu realisieren und auszuwerten.
- unser Team – Vermessungsbüro Pippig und Evermann GbR