Immobilienbewertung

Grundbesitz wird in der heutigen Zeit als ein hohes Gut angesehen. Im besonderen Fällen ist es daher von großer Bedeutung den reellen Wert auf dem Immobilienmarkt zu kennen.

Auf Grund der Ausbildung zum staatlich geprüften Sachverständigen für Immobilienbewertung (EIPOS) ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Andreas Pippig Ihr kompententer Ansprechpartner in allen Fragen der Immobilienbewertung.

Verkehrswertermittlung nach §194 BauGB

Die Verkehrswertermittlung bestimmt sich nach dem §194 BauGB. Da es sich bei Kaufentscheidungen i. d. R. um hohe Geldbeträge handelt und Fehlentscheidungen einen massiven finanziellen Schaden bedeuten, ist die Verkehrswertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen durchaus zu empfehlen. Nicht nur der Kauf oder Verkauf einer Immobilie kann eine Verkehrswertermittlung erforderlich machen. Weitere Anlässe können z.B. sein: Erbauseinandersetzung, steuerliche Anlässe oder Vermögensaufstellung.

Hiezur erstellen wir für Sie gerne entsprechende Gutachten für folgende Objektarten:

  • unbebaute und bebaute Grundstücke,
  • Wohn- und Gewerbeimmobilien und
  • Wohnungs- und Teileigentum.
Consent Management Platform von Real Cookie Banner