Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins in der Stadt Dresden, Gemarkung Altfranken aus Anlass einer beantragten Katastervermessung an dem Flurstück 46/17
Aktenzeichen: 26/606

Grundlage der öffentlichen Ankündigung des Grenztermins ist das Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist i. V. m. § 15 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.

In der Gemeinde Dresden, Gemarkung Altfranken sollen Grenzen der Flurstücke 46/18, 129, 238/3, 238/5, 239, 365, 366 durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die Eigentümer der o. g. Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung am/ an den Flurstück/ -en 46/17, Gemeinde Dresden, Gemarkung Altfranken.

Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt / aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin findet am Freitag, den 29. Mai 2026 um 10:00 Uhr statt. Treffpunkt und Beginn ist Dresden, Rudolf-Walther-Straße 1, Parkplatz ehemals Möbel Kraft.

Ich bitte Sie zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Beteiligte können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine unterschriebene Vollmacht vorlegen. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines Bevollmächtigten die Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Kosten die den Beteiligten durch die Teilnahme am Grenztermin entstehen, werden nicht erstattet.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.(FH) Matthias Evermann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten jederzeit gern zur Verfügung:
Zum Weinberg 1, 01705 Freital OT Pesterwitz
Telefon +49 351 6502940
Fax +49 351 6503055
Mail matthias.evermann@vermessung-pe.de

Dipl.-Ing.(FH) Matthias Evermann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

26-606_Ankündigung Grenztermin

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