Gemeinde: Dresden
Gemarkung: Großluga, Kleinluga
Grundlage der öffentlichen Ankündigung des Grenztermins ist das Sächsische Vermessungs- und
Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 15 der
Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist i. V. m. § 15
Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011
(SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S.
37) geändert worden ist.
In der Gemeinde Dresden, Gemarkung Großluga; Kleinluga sollen Grenzen der Flurstücke 151; 21,
25, 26, 27/c, 56/1, 58, 58/a durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das
amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die Eigentümer der o. g. Flurstücke sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist
die Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen nach § 28 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung am Flurstück 58, Gemeinde
Dresden, Gemarkung Kleinluga.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt /
aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin findet am
Mittwoch, den 07. Mai 2025 um 09:00 Uhr statt. Treffpunkt und Beginn ist Dresden, Steile Straße 10.
Ich bitte Sie zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Beteiligte können sich auch durch
einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine
unterschriebene Vollmacht vorlegen. Ich weise vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre
Anwesenheit oder der Anwesenheit eines Bevollmächtigten die Flurstücksgrenzen bestimmt werden
können.
Kosten die den Beteiligten durch die Teilnahme am Grenztermin entstehen, werden nicht erstattet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.(FH)
Andreas Pippig unter folgenden Kontaktmöglichkeiten jederzeit gern zur Verfügung:
Zum Weinberg 1, 01705 Freital OT Pesterwitz
Telefon +49 351 6502940
Fax +49 351 6503055
Mail info@vermessung-pe.de
Dipl.-Ing.(FH) Andreas Pippig
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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